Viele Erwerbstätige arbeiten im Freien. Damit sind sie als „Outdoorworker“ nicht nur in der Freizeit, sondern oft auch im Beruf der Sonnenstrahlung ausgesetzt.
Bestimmte Hautkrebserkrankungen können durch langjährige UV-Strahlung auch „arbeitsbedingt“ verursacht werden.Daher wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Wirkung vom 01.01.2015 eine neuer Berufskrankheit in die sog. Berufskrankheitenliste aufgenommen. Hiernach können multiple „aktinische Keratosen“ sowie das Plattenepithelkarzinom der Haut als Berufskrankheit der Nummer 5103 anerkannt werden.“
Wir beraten Sie gerne!