Berufsdermatosen sind Erkrankungen der Haut, die durch berufliche Tätigkeiten verursacht und unterhalten werden; sie sind (wie alle anderen Berufskrankheiten auch) den Berufsgenossenschaften anzeigepflichtig.
Überwiegender Anteil an Berufsdermatosen stellen die Hautekzeme (ca. 90%25) dar. Hauptursache sind die immer zahlreicheren hautirritativen oder sensibilisierenden Substanzen am Arbeitsplatz ( vorwiegend in Nassberufen wie Friseur, Reinigungs – oder medizinisches Personal), hinzu kommen individuelle Disposition (z. B. Atopieanlage) und oft inkonsequenter Einsatz von Hautschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.
Mit dem Hautarztbericht meldet der Dermatologe mit Zustimmung des Patienten eine Hauterkrankung, wenn die Möglichkeit eines beruflich bedingten Auftretens bzw. einer Verschlimmerung besteht.
Demgegenüber kann jeder Arzt bei begründetem Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit (BK) eine unverzügliche ärztliche BK – Anzeige an die Unfallversiche- rungsträger/ Berufsgenossenschaften stellen. Je früher der Unfallversicherungsträger von einem solchen Verdacht Kenntnis erhält, desto eher kann er das Feststellungsverfahren zur Prüfung von Leistungsansprüchen (Prävention, Rehabilitation, Geldleistungen) beginnen.
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